Alles zum Thema Treppenlift – Voraussetzungen und Kosten

Alles zum Thema Treppenlift – Voraussetzungen und Kosten

Unabhängig davon, ob es sich um ein großes oder kleines Haus handelt, Treppen sind in der Regel in jedem Haus vorhanden. Beim Einzug denken jedoch die Wenigsten, dass diese Treppen im Alter zu einem störenden Hindernis werden können. Das gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Personen mit körperlichen Einschränkungen. Daher ist in diesem Fall ein Treppenlift unbedingt erforderlich.

Was ist überhaupt ein Treppenlift?

Ein Treppenlift kann eine gute Möglichkeit sein, damit Stufen und Treppen problemlos erreicht werden können und das ohne große Kraftanstrengung. Das Prinzip dabei ist recht simpel. Zunächst muss an der Wand, an der die Treppe angrenzt eine Schiene montiert werden. Diese Schiene trägt dann später den Sitz. Mit diesem Sitz können dann Personen, die Treppe ab- und aufwärts fahren. Damit der Einstieg erleichtert wird, kann der Sitz meist seitlich gedreht werden.

Wo kann ein Treppenlift überall verwendet werden?

Ein Treppenlift kann an fast jede Treppe montiert werden und das sogar recht problemlos. Allerdings sollte man beachten, dass es sich beim Treppenlift um eine Art von Maßanfertigung handelt. Daher sollte der Einbau nur von Fachleuten erledigt werden. Am vorhandenen Treppenhaus muss in der Regel nichts verändert werden. Die Montage vom Treppenlift erfolgt meist in nur einem Werktag. Weitere nützliche Informationen bezüglich Treppenlifts gibt es unter: http://www.stufenfrei.de/

Fördermöglichkeiten bei Treppenliften

Die Kosten für Treppenlifte belaufen sich auf um die 3.000 Euro. Das kommt aber hauptsächlich auf die bauliche Situation an, daher kann der Preis auch deutlich höher liegen. Daher spielt die finanzielle Situation meist eine große Rolle bei der Entscheidung, ob ein Treppenlift umgesetzt werden kann. Leider kann in diesem Zusammenhang kein Zuschuss von der zuständigen Krankenkasse erwartet werden. Denn laut Urteil vom Bundessozialgericht ist man von der Kostenerstattung befreit.

Doch zum Glück gibt es noch andere Fördermöglichkeiten. Der richtige Ansprechpartner für eine Kostenerstattung ist in diesem Fall die Pflegeversicherung. Aber auch nur dann wenn eine Pflegestufe bereits vorhanden ist. Zusätzlich dazu ist das Einkommen des Pflegebedürftigen natürlich eine wichtige Komponente. Meist muss aber noch ein Eigenanteil geleistet werden. Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, dann muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachgefragt werden. Manchmal werden die Kosten auch durch das Sozialamt, der Bundesanstalt für Arbeit oder beispielsweise der Bundesversicherungsgesellschaft übernommen.